Unabhängigkeit bei einer Anlageberatung bezieht sich darauf, ob die Beratung im Auftrag einer Kapitalanlagegesellschaft stattfindet oder nicht. Ist dies nicht der Fall stehen in der Beratung Produkte verschiedener Emittenten zur Wahl, was im Interesse des Kunden liegt.
Im anderen Fall arbeiten nicht unabhängige oder gebundene Anlageberaterinnen und Anlageberater für einen Emittenten und vermitteln ausschließlich Produkte dieses Emittenten.
Unabhängige Anlageberaterinnen und Anlageberater sind selbständig, d.h. sie sind eigenständig versichert, angemeldet und arbeiten auf eigene Rechnung. In der Gewerbeordnung (GewO) ist dies unter § 34f geregelt.
Ist die Anbach.de eine unabhängige Anlageberatung?
Ja, die Anbach ist eine unabhängige Anlageberatung, das heisst, sie ist nicht an ein festes Produktspektrum eines einzigen Emittenten gebunden. Im Rahmen ihrer Beratung kann die Anbach damit aus Fonds von bis zu 300 verschiedenen Anbieter auswählen. Grundlage hierzu ist § 34f der Gewerbeordnung.
Was bedeutet Honorar-Anlageberatung?
Honorar-Anlageberatung ist ein weiterer regulatorischer Rahmen zur Anlageberatung und bedeutet, dass die Anlageberaterin oder der Anlageberater strikt keine Produktprovisionen von Produktemittenten erhält, sondern ausschließlich durch Honorare ihrer Kunden vergütet wird. Insbesondere ist Honorar-Anlageberatung auch nicht an bestimmte Emittenten gebunden. Honorar-Anlageberatung wird eigens unter § 34h (GewO) geregelt.